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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 11. Juni 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Verstärkte Zusammenarbeit mit Bosnien und Herzegowina zu Migration und Grenzmanagement

Die Europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache Frontex und die Behörden in Bosnien und Herzegowina verstärken ihre Zusammenarbeit im Bereich Migration und Grenzmanagement. Eine neue Vereinbarung wird es Frontex ermöglichen, gemeinsame Aktionen mit Bosnien und Herzegowina durchzuführen und seine ständige Reserve überall im Land, auch an den Grenzen zu benachbarten Nicht-EU-Ländern, sowie an Grenzübergangsstellen, einschließlich Flughäfen, einzusetzen.   

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, erklärte: „Bosnien und Herzegowina ist ein wichtiger Partner bei der Gewährleistung eines wirksamen Migrationsmanagements entlang der Westbalkanroute. Die heutige Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt, um weiterhin auf ein starkes, koordiniertes Vorgehen zum Schutz unseres gemeinsamen Raums hinzuarbeiten. Mit dieser Vereinbarung kann Frontex seine Unterstützung für die bosnischen Grenzschutzbeamten ausweiten, um die Kapazitäten zu verbessern, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und die Schleusung von Migranten zu bekämpfen.“

Zurückgang irregulärer Grenzüberschritte im Westbalkan

Die Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich des Grenzmanagements ist ein Schlüsselelement der Zusammenarbeit der EU mit den Partnern im Westbalkan, die irreguläre Grenzübertritte verhindert und die Sicherheit der Region stärkt. Diese gemeinsamen Anstrengungen haben zu einem erheblichen Rückgang der irregulären Grenzübertritte von 145.600 im Jahr 2022 auf 21.520 im Jahr 2024 geführt. Dieser Abwärtstrend setzt sich 2025 fort; in den ersten vier Monaten ist ein weiterer Rückgang um 58 Prozent zu verzeichnen.

Magnus Brunner, Mitglied der Kommission für Inneres und Migration, erklärte: „Dank der engen Zusammenarbeit mit den Partnern im Westbalkan sind die irregulären Grenzübertritte entlang dieser Route im Vergleich zu 2022 um fast 95 Prozent zurückgegangen. Dies bestätigt, dass die Zusammenarbeit greifbare Ergebnisse bringt und dass der Westbalkan ein integraler Bestandteil des europäischen Stabilitäts- und Sicherheitsraums ist. Die heutige Einigung mit Bosnien und Herzegowina ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung unserer gemeinsamen Verantwortung für ein wirksames Grenzmanagement und ein sichereres Europa.“

Nächste Schritte

Die Frontex-Statusvereinbarung tritt nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates sowie nach dem nationalen Ratifizierungsverfahren in Bosnien und Herzegowina in Kraft. Die Statusvereinbarung gilt vorläufig ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung. Mit dieser Einigung wird der EU-Aktionsplan für den Westbalkan vom Dezember 2022 umgesetzt. 

Hintergrund

Frontex berät Bosnien und Herzegowina seit 2009 auf der Grundlage einer Arbeitsvereinbarung zwischen Frontex und dem Sicherheitsministerium von Bosnien und Herzegowina. Die neue Statusvereinbarung ist die sechste Vereinbarung auf der Grundlage des erneuerten Mandats von Frontex für 2019. Die erste wurde im März 2022 mit Moldau, die zweite im Oktober 2022 mit Nordmazedonien, dann im Mai 2023 mit Montenegro, im September 2023 mit Albanien und im Juni 2024 mit Serbien unterzeichnet. 

Einzelne Operationen, die auf der Grundlage dieses Abkommens durchgeführt werden, werden direkt zwischen Frontex und der Grenzpolizei von Bosnien und Herzegowina ausgehandelt. Jeder Frontex-Einsatz außerhalb der Union erfordert ein Ersuchen des Aufnahmelandes und den anschließenden Abschluss eines Einsatzplans zwischen der Agentur und ihrem nationalen Pendant.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Abkommen mit Bosnien und Herzegowina 

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Juni 2025
Autor
Vertretung in Deutschland